Schriftzug von Schoeller Strafrecht, blau
Expertise
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Strafrecht ist unsere Spezialität.
Expertise
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Wir sind die Verfahrensversteher*innen. Kompetent & unerschrocken.

Expert*innen für Strafrecht

Unsere Kernaufgabe ist die Verteidigung in Strafverfahren. Neben der Individualverteidigung beschuldigter Menschen nehmen wir auch die Interessen in Strafverfahren beteiligter Unternehmen wahr. Geschädigte von Straftaten sind bei uns ebenfalls an der richtigen Adresse.

Bücherstapel Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung

Kompetent

Wir können auf über 20 Jahre strafrechtliche Kompetenz zurückgreifen. Die Erfahrungen aus einer Vielzahl von Verhandlungen bei Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und beim Bundesgerichtshof sind für unsere Mandant*innen von unschätzbarem Wert für die realistische und praxisbezogene Einschätzung ihres Falles. Neben der unmittelbar strafrechtlichen Expertise sehen wir unsere medienrechtlichen Fachkenntnisse als besondere Stärke für Fälle mit medialer Begleitberichterstattung an.

Unerschrocken

Rechtsanwalt Sven Schoeller, auf der Straße vor der Kanzlei

Beschuldigte Menschen in einem Strafverfahren sind in jeder Hinsicht in der „Defensive“. Mit der Einleitung eines Strafverfahrens und der Ausübung strafprozessualer Zwangsmaßnahmen wie z.B. Durchsuchungen, Vermögensarresten oder gar Untersuchungshaft geht aus der Perspektive der Beschuldigten stets eine erhebliche Vorverurteilung einher. Besonders gravierend ist das Gefühl, „am Pranger zu stehen“ für Menschen, die sich auf einer Anklagebank verantworten müssen und deren Prozess sogar von medialer Berichterstattung begleitet wird. Für die Interessen solcher Menschen einzutreten, die „mit dem Rücken an der Wand stehen“ und beharrlich deren Rechte einzufordern, erfordert einen unerschrockenen und kenntnisreichen Auftritt, der sich Respekt verschafft.

Rechtsanwalt Sven Schoeller, Akten durchblätternd

Verfahrensversteher*innen

Wir stehen unseren Mandant*innen in jeder Lage eines Verfahrens zur Seite. Wir verteidigen und vertreten sie im Ermittlungsverfahren bei Polizei, Zoll, Finanzamt und Staatsanwaltschaft ebenso, wie in der Hauptverhandlung vor Gericht und in Revisionsverfahren. Wenn es erforderlich und Erfolg versprechend ist, gehen wir für unsere Mandant*innen bis zum Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dabei können sich unsere Mandant*innen stets auf eine umfassende Einschätzung ihres Falles auch hinsichtlich der Aspekte verlassen, die über die unmittelbaren strafrechtlichen Folgen hinaus gehen.

Sehen Sie sich an, was uns bewegt:

Ebenso wichtig wie das fachliche
Leistungsspektrum ist das Selbstverständnis
und die eigene Überzeugung.